Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR.DD) gelten für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind.
Sie werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) festgelegt.
Hier finden Sie den Text der AVR.DD.
Frühere Fassungen sind weiter unten aufgeführt.
Für ältere Texte wenden Sie sich bitte
ausschließlich per E-Mail an die Geschäftsstelle
geschaeftsstelle.ark@diakonie.de.